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Vereinbarung der großen Koalition - Verschärfung der Krise droht

Axel Troost


Über sieben Millionen Arbeitsplätze fehlen in Deutschland. Von den noch Beschäftigten werden immer höhere Leistungen abverlangt. In zunehmendem Maße geht die Angst um. Vor der Zukunft, vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Zentraler Grund für die seit Jahren bestehende wirtschaftliche Schwächephase ist die stagnierende Binnennachfrage. Verursacht durch staatliche „Sparhaushalte“ und immer massiveren Druck auf die Einkommen. Letzteres mit der Begründung der notwendigen Wieder-herstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – dabei ist Deutschland Exportweltmeister.

Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit eines Antikrisenprogramms, bei dem es zentral um die Stärkung der Binnennachfrage gehen muss. Dieses generelle Ziel ist mit der Vereinbarung der großen Koalition nicht erreicht. Mehr noch: Über weite Strecken wird die Binnennachfrage noch mehr stranguliert. Eine weitere Ver-schärfung der Krise, eine weitere Verschlechterung für große Teile der Bevölkerung, der Beschäftigten und der Rentner droht.


1. Mehrwertsteuer und Reichensteuer

Die Mehrwertsteuer wird zum 1. Januar 2007 erhöht. Und zwar in einem Sprung auf 19 Prozent. Im Wahlkampf hatte Angela Merkel noch einen Anstieg um zwei Prozentpunkte angekündigt. Und war auf heftige Kritik der SPD gestoßen. Nun sollen es sogar drei Prozentpunkte werden.
Für die konjunkturelle Entwicklung ist dies verheerend. Hier besteht sogar einmal weitgehende Übereinstimmung mit Wirtschaftswissenschaftlern und Unternehmern. Produkte und Dienstleistungen werden um rund 20 Milliarden Euro teurer. Damit wird Kaufkraft entzogen. Dabei ist die schwache Binnenkonjunktur die entscheidende Schwachstelle der deutschen wirtschaftlichen Entwicklung. Die große Koalition hofft zwar, dem mit dem Datum des Inkrafttretens Rechnung zu tragen.

In anbetracht der „Drohung“ einer höheren Mehrwertsteuer ab 2007 werden 2006 viele Konsumentscheidungen vorgezogen werden. Da die Konsumschwäche aber nicht vorrangig aufgrund eines zu hohen „Sparens“ besteht, wird sich  der Effekt im Jahr 2006 in Grenzen halten. Wenn es gut läuft, wird es im Laufe des Jahres 2006 eine leichte wirtschaftliche Belebung geben, die dann zu Beginn 2007 mit der Mehrwertsteuererhöhung wieder zunichte gemacht werden dürfte.

Ein Teil des Ertrages aus der Mehrwertsteuererhöhung soll zur Senkung der Beiträge der Arbeitslosenversicherung verwandt werden. Dies wird zwar auch für die Beschäftigten eine geringfügige Steigerung der Nettoeinkommen bedeuten. Rechnet man die diversen anderen Belastungen dagegen, wird dies nur im Ausnahmefall zu einer echten Erhöhung des Nettoeinkommens führen. Für Rentner/innen, Beamte und Bezie-her/innen von Sozialeinkommen sowie für Schüler/innen und Student/innen hat die Absenkung des Arbeitslosengeldes keine Bedeutung, sie werden voll von der Erhöhung der Mehrwertsteuer getroffen. Dabei sind diese Personenkreise ohnehin durch andere Verschlechterungen getroffen.

Aber zum Ausgleich gibt es doch die „Reichensteuer“? Viel mehr als ein Feigenblatt ist das nicht. Sie bringt dem Staat gerade einmal Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro.

Es gibt Alternativen. In unserem Konzept für mehr Steuergerechtigkeit würden vor allem Reiche und gutverdienende Unternehmen wieder ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Und nicht Erwerbslose, Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner wie bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.


2. Wachstumsförderung und „Investitionsprogramm“

Das Programm strebt „neues Wachstum“ für mehr Beschäftigung an, die Schwäche der Binnennachfrage als zentrale Ursache der Wachstumsschwäche wird aber überhaupt nicht erwähnt und angegangen. Die verfehlte neoliberale, auf Verbesserung der Angebotsbedingungen gerichtete Wirtschaftspolitik wird fortgesetzt. Es geht um Steuererleichterungen und bessere Finanzierungsbedingungen, mehr private Betätigungsmöglichkeiten in bisher öffentlichen Aufgabenbereichen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Finanzinvestitionen auch im Beteiligungs- und Immobilien-markt (das praktische Dementi von Münteferings Kritik an den „Heuschrecken“), Technologieförderung, Deregulierung und wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen.

Die einseitige Förderung der Exportwirtschaft wird fortgesetzt, die binnenwirtschaftliche Nachfrageschwäche durch die gesamte Politik per Saldo sogar noch verstärkt. Mehr Wachstum und Beschäftigung lassen sich so nicht erzielen.

Zur „Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung sowie zur Stärkung des Verbrauchervertrauens“ wollen Union und SPD „in fünf zentralen Bereichen konkrete Impulse in einem Gesamtvolumen für die Legislaturperiode von rund 25 Mrd. Euro geben. Die Mehrausgaben werden etwa zur Hälfte über einen Zukunftsfonds finanziert, der sich aus der Mobilisierung bundeseigenen Vermögens speisen wird.“

Es handelt sich dabei um Förderung zukunftsträchtiger Technologie-bereiche (6 Mrd. €), Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft (Abschreibungserleichterungen für die Wirtschaft, Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms, Fortführung der Investitionszulage für Ostdeutschland und Erweiterung der Ist-Besteuerung, insgesamt 6,5 Mrd. €), höhere Verkehrsinvestitionen (4,3 Mrd. €), einkommensabhängiges Elterngeld (3 Mrd. € ab 2007), höhere steuerliche Absetzbarkeit von haushaltnahen Dienstleistungen, privaten Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Kinderbetreuungskosten (5 Mrd. €).

Es handelt sich also, so auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ludwig Stiegler, nicht um ein klassisches Investitionsprogramm. Die 25 Milliarden Euro seien vielmehr „die Summe der Impulse“ für die Legislaturperiode. Pro Jahr also durchschnittlich 6 Milliarden Euro. In welchem Umfang es tatsächlich um zusätzliche Aus-gaben geht, ist nicht nachvollziehbar. Auf der anderen Seite stehen Kürzungen z.B. bei der regionalen Wirtschaftsförderung. Die teuersten der Maßnahmen sind keine öffentlichen Investitions- oder auch Personalaufwendungen, sondern Steuererleichterungen für Unternehmen und Transfers an Familien, deren Wachstumswirksamkeit fraglich ist. Nur ein kleinerer Teil der Maßnahmen ist auf ökologischen Umbau und soziale Infrastruktur gerichtet. Eine Steigerung öffentlicher Investitionen in nennens-wertem Umfang ist per Saldo nicht geplant, die öffentliche Darstellung als „Investitionsprogramm“ ist Etikettenschwindel.


3. Verschärfung von Hartz IV

Angeblich sind die Ausgaben für Arbeitslosengeld II in diesem Jahr massiv gestiegen, weil in überhöhtem Umfang Leistungen in Anspruch genommen wurden. Behauptet wird massenhafter Missbrauch. Tatsächlich kann von einer Ausgabenexplosion keine Rede sein, sondern die Ausgaben waren im Etat von vornherein viel zu niedrig angesetzt.

Einen realen Vergleich geben nur die Gesamtkosten aus 2003 und 2004 ab, wenn sie den zu erwartenden Kosten für 2005 gegenübergestellt werden. Zu den Gesamtkosten gehören nicht nur die seinerzeitigen Kosten für Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe im engeren Sinne, sondern z.B. auch das Wohngeld. Die Zahl der Anspruchsberechtigten liegt über eine Million höher als geplant. Denn die Arbeitslosig-keit ist entgegen den Annahmen weiter gestiegen und die Löhne sind real gesunken.

Niedrige Einkommen und niedriges ALG I, die das Existenzminimum nicht abdecken können, machen in höherem Umfang ergänzendes ALG II erforderlich. Außerdem werden die für 2005 eingeplanten Haushaltsmittel nicht ausgegeben. Für Eingliederungsleistungen werden vier Milliarden Euro weniger ausgegeben. Zehn bis 20 Prozent der Stellen in den Job-Centern werden nicht besetzt. All das spart Geld - wovon aber öffentlich nicht die Rede ist.

Ohne Hartz IV wären insgesamt eher höhere Ausgaben entstanden. Nach Schätzun-gen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit bekommen 17 Prozent der ehemaligen Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe überhaupt keine Leistungen mehr. Über die Hälfte der verbliebenen Leistungsempfän-ger/innen erhalten weniger Geld als vorher, ihr Einkommen ist um durchschnittlich 20 Prozent gesunken. Dennoch wird die Ausgabenentwicklung zum Anlass genommen, um weitere Verschärfungen gegen die Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II durchzusetzen.

Die Kosten des Arbeitslosengelds II sollen um vier Milliarden Euro reduziert werden. Unter anderem sollen unverheiratete, volljährige Kinder unter 25 Jahren grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. Die Definition eheähnlicher Partnerschaften soll überprüft werden. Die Regelungen über die Anrechenbarkeit von Vermögen sollen verschärft werden. EU-Ausländer, die vorher nicht in Deutschland gearbeitet haben, sollen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr haben. Das ist Politik gegen die Arbeitslosen statt gegen die Arbeitslosigkeit.


4. Änderungen bei der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung

4.1 Einkommensbesteuerung

Im umfangreichen Maßnahmenkatalog ist bei der Einkommensbesteuerung eine Vielzahl von Einzelpunkten enthalten, die sich bei voller Wirksamkeit auf Einsparungen von rund 14 Milliarden Euro summieren. Der Löwenanteil der Einsparungen geht zu Lasten von Lohnabhängigen. Demgegenüber bringen die Änderungen für Gutverdienende und Reiche auch bei voller Wirksamkeit lediglich drei Milliarden Euro (zu diesen Änderungen gehören vor allem die „Reichensteuer“, das Schließen des Schlupflochs Steuersparfonds und die volle Versteuerung der Veräußerungsgewinne).

Die wichtigsten Maßnahmen im einzelnen:
Besteuerung von Arbeitseinkommen
· Die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer kann nur noch für Entfernungen geltend gemacht werden, die 20 Kilometer übersteigen. Im Gegenzug soll der Arbeitnehmerpauschbetrag leicht von heute 920 Euro auf 1.100 Euro steigen. Dies führt zu einer Mehrbelastung eines großen Teils der Beschäftigten. Bei Durchschnittsverdienern mit 20 km oder mehr Entfernung vom Arbeitsplatz liegt die Mehrbelastung bei etwa 300 Euro im Jahr.
Diese Maßnahme lehnen wir ab.

· Die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern zu Hause wird erschwert.
Es kann nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ bildet. Davon sind viele Beschäftigte be-troffen, die zu Hause einen zweiten Arbeitsplatz haben, während Aufwendungen von Selbständigen als Betriebsausgabe weiterhin abzugsfähig bleiben.
Diese Maßnahme lehnen wir ab

· Künftig sollen die Kosten für Steuerberatung nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Davon sind vor allem besser verdienende Beschäftigte betroffen, denn als Betriebsausgabe bleiben Steuerberatungskosten weiterhin abzugsfähig.

· Der Freibetrag für Abfindungen wird gestrichen, ebenso weitere Steuerbefreiungen oder Freibeträge mit geringerem Umfang, die Beschäftigte betreffen (bisher steuerfreie Bergmannsprämien und Auslandszuschläge, Freibetrag für Heirats- und Geburtsbeihilfen, teilweise Absetzbarkeit von Schulgeld für Privatschulen).
Diese Streichungen, insbesondere des Freibetrags für Abfindungen, lehnen wir ab.

· Für Jahreseinkommen ab einer Höhe von 250.000 Euro (500.000 für Verheiratete) soll ein Zuschlag zur Einkommensteuer von drei Prozentpunkten erhoben werden („Reichensteuer“). Unternehmerische Einkommen sollen nicht betroffen sein.
Diese Maßnahme begrüßen wir. Sie macht wenigstens einen kleinen Teil der umfangreichen Steuergeschenke an Vermögende der letzten Jahre rückgängig.


Förderung und Besteuerung von Wohneigentum
· Zum 1. Januar 2006 soll die Eigenheimzulage gänzlich fallen. Dies trifft aufgrund der Einkommensgrenzen hauptsächlich Arbeitnehmerfamilien, die gerade soviel verdienen, dass sie sich mit Hilfe der Zulage Wohneigentum zulegen konnten.

· Die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen soll fallen. Bei dieser Abschreibungsart ist der absetzbare Prozentsatz der Kosten am Anfang besonders hoch und fällt im Zeitablauf. Das bringt gerade in der Anfangsphase der Investition hohe Steuervorteile. Belastet werden überwiegend gut verdienende Haushalte.
Diese Maßnahme begrüßen wir.

Wir haben allerdings erheblich weitergehende Forderungen zum Abbau der steuerlichen Privilegierung von Immobilieneigentum.


Besteuerung von Vermögenseinkünften

· Der Sparerfreibetrag wird von derzeit 1.370 Euro auf 750 Euro (1.500 Euro für Verheiratete) gekürzt. Damit werden Haushalte mit kleineren Vermögen, deren geringe Kapitaleinkünfte bisher steuerfrei blieben, der Steuer unterworfen. Bei größeren Vermögen fällt die zusätzliche Steuerbelastung von maximal etwa 250 Euro im Jahr dagegen kaum ins Gewicht.
Diese Maßnahme geht in die Richtung der steuerpolitischen Forderungen der Linkspartei.PDS. Die WASG lehnt dies ab.

· Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich steuerpflichtig werden. Die Spekulationsfrist von einem Jahr bei Wertpapieren bzw. zehn Jahren für Immobilien fällt.
Diese Maßnahme begrüßen wir. Allerdings ist offenbar nur eine geringe Besteuerung geplant, sonst müssten die Einnahmen höher sein. Insoweit ist die Maßnahme unzureichend.

· Das Schlupfloch „Steuersparfonds“ (unter anderem mit Schiffs-, Medien-, Wind-kraftfonds) sollte bereits zum 11. November 2005 geschlossen werden. Der noch amtierende Bundesumweltminister Trittin hat das Inkrafttreten des Gesetzes leider vorerst verhindert.
Diese Maßnahme begrüßen wir.


Handwerkerrechnungen

Handwerkerrechnungen für Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im privaten Haushalt sollen künftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro im Jahr von der Steuer abziehbar sein.
Die Maßnahme kann sinnvoll sein. Sozial gerechter wäre allerdings eine Abziehbarkeit eines Teils der Kosten von der Steuerschuld, denn nach der jetzt vorgeschlagenen Regelung profitieren Handwerkerkunden um so mehr, je höher ihr Einkommen und damit ihr Steuersatz ist.


4.2 Unternehmensbesteuerung

Einig sind sich Union und SPD, die Unternehmenssteuern zu reformieren. Dabei wird es unter dem Titel „wettbewerbsfähiges Steuerrecht“ um weitere Entlastungen für die Unternehmen gehen. Die Reform soll allerdings erst 2008 in Kraft treten. Wie die Unternehmenssteuerreform aussehen soll, ist noch unklar. Dabei besteht auch die Gefahr und ist ausdrücklich offen gehalten, dass es zu einer dualen Einkommensbesteuerung kommt, durch die Kapitaleinkommen systematisch gegenüber Arbeitseinkommen geringer besteuert und damit privilegiert werden. Auch die Zukunft der Gewerbesteuer ist offen.

Vorerst hat die Koalition Einzelmaßnahmen vereinbart, die insgesamt zu einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen durch erleichterte Abschreibungsmöglichkeiten in Höhe von etwa vier Milliarden Euro in 2006 führen. Nachdem die Senkung der Gewinnsteuersätze bei der Unternehmenssteuerreform 2000 und beim Job-Gipfel zum Teil kompensiert werden sollte mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, unter anderem durch Abbau von Abschreibungsvergünstigungen, werden diese jetzt wieder ausgeweitet. Auch die Möglichkeiten zur Verlustverrechnung sollen zur Förderung von „Wagniskapital“ verbessert werden, Doch jegliche Senkung der Unternehmenssteuern ist unnötig. Die umfangreichen Steuersenkungen der vergange-nen Jahre haben bewiesen, dass die damit verbundenen Hoffnungen auf mehr Investitionen und Beschäftigung ein Trugschluss waren.

Die wichtigsten Maßnahmen im einzelnen:

· Die Abschreibungsmöglichkeiten für die Unternehmen sollen verbessert werden. Im Gespräch ist, den Abschreibungssatz von 20 auf 30 Prozent pro Jahr heraufzusetzen.
Diese Maßnahme lehnen wir ab. Wir fordern stattdessen eine Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch niedrigere, realistische Abschreibungssätze.

· Die Regelungen zur Bewertung von Vorräten (Lifo-Verfahren) soll geändert werden.
Diese Maßnahme begrüßen wir.

· Die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sollen abgeschafft werden.
Diese Maßnahme begrüßen wir.

· Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen soll bei Fortführung des Betriebs gestundet und für jedes Jahr der Fortführung um zehn Prozent gekürzt werden. Faktisch bedeutet das einen Wegfall der betrieblichen Erbschaftsteuer – obwohl es keinerlei Belege gibt, dass die schon bisher extrem vergünstigte Erbschaftsteuer zu Betriebsaufgaben führt.
Diese Maßnahme lehnen wir entschieden ab.

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