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Vereinbarung der großen Koalition - Abbau von Bürgerrechten wird verstärkt – Der demokratische Rechtsstaat bleibt auf der Strecke

Murat Cakir

Die sieben Regierungsjahre unter Rot-Grün waren entgegen früherer Programme beider Parteien vom Abbau demokratischer Rechte gekennzeichnet. Die verschärfte Innenpolitik des »roten Sheriffs« Otto Schily wurde zum großen Teil auch von der CDU/CSU – Fraktion mitgetragen und mitgestaltet. Wer von der Sozialdemokratie und den Grünen die Aufhebung der Einschränkungen von Grundrechten, die Wiederherstellung der Grundsätze der demokrati-schen Rechtsstaatlichkeit und Lösungsansätze für die drängenden immigrations- und integrationspolitischen Herausforderungen erwartet hatte, wurde bitter enttäuscht.

Daher ist es nicht überraschend, dass die große Koalition am »Bewährtem« festhält. Jetzt, wo es feststeht, dass mit Wolfgang Schäuble, dessen politische Positionen vom »Wiederbesinnen auf die Werte der Schicksalsgemeinschaft der Deutschen« geleitet werden, ein CDU-Hardliner auf den SPD-Hardliner folgt, ist eine liberaler ausgestaltete und an Schutz von Grundrechten ausgerichtete Innen- und Rechtspolitik nicht zu erwarten.

Weil der Koalitionsvertrag in der Innen- und Rechtspolitik sehr wage und unverbindlich bleibt, werden den jeweiligen RessortleiterInnen große Gestaltungsräume gegeben. Das Spit-zenpersonal der Innen- und Justizministerien haben bisher zugenüge bewiesen, dass sie ihre Politikfelder völlig auf »Sicherheit« reduzieren und auch so handeln.

Der inzwischen von den jeweiligen Parteitagen abgesegnete Koalitionsvertrag setzt im Innern auf einen »hart durchgreifenden und handlungsfähigen Staat«, während in den Bereichen der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik der Staat mehr und mehr »verschlankt« werden soll. Nicht umsonst: der Staat wird als Ordnungsmacht zur Durchsetzung von neoliberalen Interes-sen gebraucht. Kurzum, der Koalitionsvertrag und die Tatsache, dass das Beschwören des »internationalem Terrorismus« und »konsequente Sicherheitspolitik« sich wie ein roter Faden durch diesen Vertragswerk zieht, belegen, dass die Berliner Republik unter der großen Koalition künftig mit einer noch rigideren, verschärften und einschränkenden Innen- und Rechtspolitik zu rechnen hat.


Sicherheit – auf Kosten der Grundrechte?

Der Koalitionsvertrag sieht die Weiterentwicklung der von Rot-Grün umgesetzten »Sicher-heitsarchitektur« vor und will die rechtlichen Regelungen – wie des Datenschutzes – dahin-gehend überprüfen, ob diese »für die Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität« hinderlich sind. Im Klartext bedeutet das die weitere Aushöhlung des verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung.

Weitere »Prüfungsaufträge« lassen sich wie Drohungen lesen. So wird z.B. angekündigt, das »Strafrecht im Hinblick auf die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen oder Ak-tivitäten auf erforderliche Änderungen« zu überprüfen. In Anleihe auf die »Anti-Terror-Gesetze« von Großbritannien oder der Türkei wird hiermit der Versuch gestartet, Instrumente zur Aufhebung von Rechtsstaatsgrundsätzen zu schaffen. Ohne näher zu definieren, was »Sympathiewerbung« ist, werden für restriktive Ermessensentscheidungen Tür und Tor geöffnet.

So können beispielsweise KurdInnen oder Tschetschenen, die für die Unabhängigkeit ihrer Völker demonstrieren oder jene, die den berechtigten Widerstand gegen eine völker-rechtswidrige Besatzung ihres Landes politisch unterstützen, als »Terrorsympathisanten« diffamiert und verfolgt werden. Eine solche Politik wird nur dazu führen, dass die Ängste der Mehrheitsbevölkerung geschürt und fremdenfeindliche Ressentiments gefördert werden.

Gleichzeitig sollen rechtliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden erhöht werden. Mit der Schaffung einer nicht näher definierten »Antiterrordatei« werden der Polizei und den Geheimdiensten neue Kontrollinstrumente gegeben, deren rechtsstaatliche Notwendigkeit umstritten sind. Unklar bleibt auch in diesem Zusammenhang die Position der Koalitionäre zu Einsätzen der Bundeswehr im Inneren.

Die Aussagen zum Luftsicherheitsgesetz, Seesicherheitsgesetz, zur Einrichtung des Gemein-samen Terrorismusabwehrzentrums in Berlin sowie die Ansage, dass »das Bundeskriminal-amt zur Abwehr von Gefahren des internationalem Terrorismus Präventivbefugnisse erhalten soll« deuten auf eine große Welle von restriktiven Regelungen, die im Endergebnis nicht nur die Rechte von Nichtdeutschen, sondern auch die Freiheits- und Grundrechte der gesamten Bevölkerung massiv gefährden werden. Dazu zählt auch die Speicherung von biometrischen Merkmalen in Pässen, Personalausweisen, Visen und Aufenthaltstiteln. Die Umsetzung dieser angekündigten Schritte wird die BürgerInnen zu gläsernen Menschen machen.


Lippenbekenntnisse zu Immigration und Integration

Die Koalitionäre erkennen an, dass »Migration und Wanderungsbewegungen eine zentrale Herausforderung unserer Zeit sind«. Das ist grundsätzlich als Positiv zu bezeichnen. Zumal die politische Erkenntnisverweigerung der gesellschaftlichen Realitäten des Einwanderungs-landes Bundesrepublik insbesondere von der CDU/CSU stets verfolgt wurde. Obwohl im Koalitionsvertrag richtiger Weise von der Notwendigkeit einer Integration »von Ausländern und Aussiedlern«, einer »ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesamtkon-zeption«, »Bekämpfung von Fluchtursachen«, »Querschnittsaufgabe vieler Politikbereiche« und »Bündelung von Integrationsmaßnahmen auf der Bundesebene« gesprochen wird, erscheinen diese Anerkenntnisse bei näherem Hinsehen als bloße Lippenbekenntnisse.

Denn gerade dort, wo Integrationsmaßnahmen praktisch werden müssen, sucht man vergebens Zeilen über deren Finanzierung. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass jegliche Maßnahmenkonzepte zur Integration wegen sog. »fiskalpolitischer Sachzwänge« noch in der Planungsphase in den Schubladen der zuständigen Ministerien verschwinden und Bekenntnisse nur Bekenntnisse bleiben werden.

Daher können auch die positiven Ansätze wie die Ankündigung eines »interreligiösen und interkulturellen Dialogs« nicht als ernsthaft bezeichnet werden, da diesen keine Konsequen-zen folgen. Es hat den Anschein, dass diese Passagen eher ein Ergebnis der Ereignisse in Frankreich sind. Dabei müssen die aus der Immigration entstandenen Probleme sowie die Integration als wesentliche Teile der sozialen Frage angesehen und so behandelt werden.

Obwohl es offen bleibt, wie die große Koalition die EU-Richtlinien zur Migrations- und Asylpolitik umsetzen will, ist es grundsätzlich als Positiv zu bewerten, dass das Zuwanderungsgesetz, die unhaltbare Situation der Kettenduldungen, die Situation der »Illegalen« sowie die Frage des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen zur Prüfung genommen werden. Wenn nach so vielen Jahren der Tabuisierung der immigrationsbedingten Probleme, diese in einem Koalitionsvertrag einer von der CDU/CSU geführten Regierung Erwähnung finden, ist das als ein Fortschritt zu bezeichnen. Aber ob diese zugunsten der Betroffenen gelöst werden, scheint mehr als fraglich zu sein.

Ein weiterer positiver Aspekt ist das Vorhaben »die Vorschriften über das Staatsangehörigkeitsrecht (zu) präzisieren«. Denn die Verwaltungspraxis in den Bundesländern ist in der Tat nicht einheitlich und führen zu unangemessenen Ermessensentscheidungen zu ungunsten der Betroffenen. Eine Verbesserung ist von Nöten. Leider ist der Koalitionsvertrag zu unkonkret darüber, ob die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit bei Einbürgerungen zum Regel gemacht oder noch mehr eingeschränkt wird.

Die positiven Ansätze des Koalitionsvertrages werden durch Verschärfungen und Sicherheitsdenken konterkariert. So sollen z.B. die Sicherheitsbehörden schon bei der Visumserteilung »angemessen beteiligt werden«. Gleichzeitig soll mit einer Warndatei »mit Abfragebefugnis-sen der Sicherheitsbehörden« ein weiteres Kontrollinstrument installiert werden. Wenn man bedenkt, dass mit dem Ausländerzentralregister, in dem mehrere zehn Millionen Daten ge-speichert sind und zu denen die Sicherheitsbehörden schon jetzt zu jeder Zeit Zugang haben, ein umfangreiches Kontrollinstrument vorhanden ist, kann der Sinn einer Warndatei nur mit dem Abschottungsgedanken erklärt werden.

In der Praxis wird es unter dem fadenscheinigen Argument »gestiegene Sicherheitsbedürfnis« dazu kommen, dass insbesondere Nicht-EU-BürgerInnen die Familienzusammenführung durch Einreise in das Bundesgebiet verwehrt werden kann. Die schon jetzt restriktiv praktizierte Visavergabe auch an Familienangehörige kann mit solchen Argumenten noch mehr verschärft werden. Das Recht auf Familienzusam-menführung zu beschneiden wäre aber ein gravierender Verstoß gegen den Art. 4 GG, wel-ches Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stellt und für Jedermann gilt.

In diesem Zusammenhang muss auch die Aussage »durch geeignete Maßnahmen die Rück-führung von ausreisepflichtigen Ausländern (zu) verbessern und praktische Hindernisse der Abschiebung (...) soweit möglich (zu) beseitigen« sehr kritisch bewertet werden. Wenn man die Abschiebungspraxis insbesondere der unionsgeführten Bundesländern vor die Augen führt, in denen inhumane Abschiebungen wie z.B. die Abschiebung von minderjährigen Kin-dern ohne Elternbegleitung zum „Alltagsgeschäft“ der Ausländerbehörden gehören, dann las-sen sich nur weitere Repressionen erwarten. Was unter »Beseitigung von praktischen Hinder-nissen« verstanden wird, ist nicht näher bezeichnet. Aber auch hier muss mit der weiteren Lockerung rechtsstaatlicher Grundsätze gerechnet werden.

Restriktionen wie Regelungen zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen scheinen dagegen vertretbar zu sein. Es ist ein richtiger Ansatz, dass »zur Prävention und Bekämpfung von Zwangverheiratungen die Rechtstellung der Betroffenen verbessert, Betreuungs-, Beratungs- und spezifische Hilfsangebote sowie Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden« sollen. Un-klar bleibt, welchen Stellenwert diese Maßnahmen bei den Haushaltsberatungen bekommen werden. Schon heute sind zahlreiche Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen geschlossen worden. Und weil Zwangsverheiratung ein Straftatbestand werden soll, ist zu erwarten, dass man sich nur mit der strafrechtlichen Verfolgung begnügen wird.

Die Tatsache, dass im Koalitionsvertrag die Frage der Immigration und Integration zwischen »Kampf gegen Terrorismus« und Kriminalität behandelt und mit unverbindlichen Floskeln belegt sind, zeigt, dass die neue Bundesregierung aus den Versäumnissen und Fehlern der letzten Jahrzehnte nichts dazu gelernt hat. Anstatt die Immigration und Integration als politi-sche Gestaltungsaufgabe zu begreifen und entsprechend zu handeln, wird weiter auf die reine Verwaltung der – teilweise skandalösen – Mängel und Missstände gesetzt. Wer Anstrengungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen oder zukunftsweisende Lösungs-ansätze für die aus der Immigration entstandenen Probleme sucht, müht sich vergebens. Dieser Teil des Koalitionsvertrages ist ein Armutszeugnis der Politik von CDU/CSU und SPD.


„Law and order“ - Politik

Mit überwiegend Verschärfungen und unnötigen Neuregelungen des Strafrechts will die gro-ße Koalition Rechtspolitik gestalten. Auch in diesem Politikbereich lassen sich die Koalitio-näre vom »Sicherheitsdenken« leiten. Sie wollen die Werte der Freiheit und Sicherheit »im-mer wieder neu – je nach den sich ändernden äußeren Bedingungen – ins Gleichgewicht zu-einander« bringen. Eine »konsequente Sicherheitspolitik« soll ins Recht und Gesetz gegossen werden. Wie das zu geschehen hat, beschreiben die Koalitionäre unter dem Titel »Rechtspolitik«.

So wollen sie »die erforderlichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz« ziehen. Um sicher zu gehen, dass es an Durchsetzungswillen nicht mangelt, wird zweimal angekündigt, Änderungen im Strafrecht im Hinblick auf »Sympathiewerbung« für terroristische Vereinigungen zu überprüfen.

Mit dem Argument »begangene Straftaten wirksam verfolgen und drohende Straftaten effektiv verhindern (zu) können« wird die Wiedereinführung der höchst umstrittenen »Kronzeugenregelung« angekündigt. Entgegen den Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts wollen die Koalitionäre »die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung« überarbeiten – sprich verschärfen und den »Katalog der Straftaten ergebnisoffen überprüfen«. Das ist ein dezenter Hinweis darauf, dass die im Mai 2005 beschlossene Neuregelung des »Großen Lauchangriffs« verfestigt wird.

Die Ausführungen zur Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren, die mit der Gesetzesänderung zum 1. November 2005 erweitert wurden, deuten daraufhin, dass die »DNA-Analyse aus kriminalpolitischen Gründen« nach einer Evaluierung in zwei Jahren ausgeweitet werden. Und die Aussage, dass »das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl unmittelbar nach der Regierungsbil-dung eingeleitet wird« belegt zum wiederholten Mal, dass weder die CDU/CSU noch die SPD sich um Grundsatzbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts scheren. Wen interessiert das Verfassungsgericht, wenn die Verfassung mit Ankündigung mehrfach mit Füßen getreten wird?

Auch die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen scheint nachrangig zu sein. Es wird »ein besonderes Augenmerk auf den konse-quenten Umgang mit straffälligen Menschen« gelegt. Damit zeigen die Koalitionäre, dass es ihnen mehr danach liegt, Stammtische zu bedienen, als die notwendige Resozialisierung zu fördern und sicherzustellen. So wollen sie Beispielsweise die Sicherungsverwahrung von Jugendlichen ermöglichen. Die Jugendhilfe wird nach Aussagen des Koalitionsvertrages dann so ausgerichtet, dass die Hilfe für verhaltensauffällige Kinder in der Einweisung in geschlos-sene Heime bedeuten wird. Für die Folgen der sozialen Misere sehen die Koalitionäre nur „Zucht und Ordnung“ vor.

Während für Jugendliche und Kinder Sicherungsverwahrung bzw. geschlossene Heime vor-gesehen werden, findet sich im Koalitionsvertrag kein Wort über die juristische Bekämpfung von rassistischen Gewalttaten und Diskriminierungen. Die CDU/CSU scheinen sich in der Frage des von ihnen erfolgreich abgewehrten Antidiskriminierungsgesetzes durchgesetzt zu haben. Dies wird nur mit einem Satz abgehandelt: »Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt«. Die Möglichkeit, sich gegen gesellschaftliche Diskri-minierungen gerichtlich wehren zu können, fehlt ebenso wie die Aufhebung institutioneller Diskriminierungen im geltenden Recht. Es hat den Anschein, dass den Koalitionären sogar die Mindestanforderungen einer bürgerlichen Demokratie und des Rechtsstaates keinen Satz mehr Wert sind.

So wird auch nach neoliberaler Art mit den Argumentationen des »demographischen Wandels, wirtschaftlichen Umbrüchen und damit einhergehenden Sparzwängen der öffentlichen Haushalte« die »Vereinfachung« des Rechtssystems und der Verfahrensordnungen vorbereitet. Weil das bestehende »Rechtssystem kompliziert, schwer handzuhaben und selbst für Rechtskundige nur mit Mühe zu überschauen« sei, wolle man mit einer »Großen Justizreform (...) die organisatorischen, institutionellen und verfahrensrechtlichen Strukturen straffen und überschaubarer machen«.

m Klartext bedeutet das die Verkürzung der Rechtswege, vermehrte Richtersprüche ohne Einbeziehung von ehrenamtlichen Richtern – was z.Zt. bei Arbeits- und Sozialgerichten verstärkt zu beobachten ist – und natürlich Personalabbau. Was als »Vereinheitlichung und Vereinfachung des Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts sowie Förderung der Änderung der Streitkultur« sympathisch erscheint, da Gerichte schneller ent-scheiden könnten, bedeutet im Endergebnis die Beseitigung der Ausschöpfungsmöglichkeiten der Rechtsmittel und Rechtswege.

Die Ursache der langen Verfahrenszeiten und Auslastung der Gerichte liegt weder an dem Gerichtsverfassungsrecht noch am Verfahrensrecht. Die ei-gentlichen Ursachen der Probleme im Rechtssystem sind hausgemacht, also Sparmaßnahmen und massiver Personalabbau. Weitere Sparmaßnahmen, Personalabbau und das »Straffen« kann rechtsstaatliche Standards nicht aufrecht halten. Mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten »Reformen« wird der demokratische Rechtsstaat auf der Strecke bleiben.


Fazit

Der vorliegende Koalitionsvertrag ist nicht geeignet, eine an Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates und an Schutz von Grundrechten der BürgerInnen orientierte innen- und rechtspolitische Gestaltungsaufgabe zu bewerkstelligen.

Im Gegenteil: die innen- und rechtspolitischen Vorhaben der großen Koalition werden demokratische Rechte massiv abbauen, restriktive Politik fördern und den Rechtsstaat beschädigen.

Eine Regierung, die noch in der Gründungsphase verfassungswidrige Handlungen ankündigt und Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts missachtet, wird die Demokratie und die Grundpfeiler unserer Gesellschaft aushöhlen. Eine solche Regierung und ihre Politik verdient nur Ablehnung.

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