Die Nachricht.
Europäische Antidiskriminierungsrichtlinien zügig umsetzen
Mit grossem Erstaunen sowie grosser Besorgnis blickt die Partei "Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative" auf eine breite angelegte Protestwelle gegen das Antidiskriminierungsgesetz.
Fürth, 03. März 2005
Deutschlands Gesetzgebung schützt die betroffenen Menschen nicht ausreichend vor Ausgrenzung und Benachteiligung. Die Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 verhelfen den gesellschaftlich benachteiligten Menschen zu einem gesetzlichem Instrument gegen Diskriminierung aufgrund bestimmter Persönlichkeits-Merkmale.
Die Frist für die Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung lief am 2. Dezember 2003 aus. Just zu diesem Zeitpunkt beantragte die Bundesregierung eine dreijährige Verlängerung für die Bestimmungen zur Diskriminierungen aufgrund des Alters. Nun mehr ist die Zeit für erneute Verzögerungen abgelaufen und bietet keinerlei Raum für weitere Bremsattacken.
An der Protestfront gegen die Umsetzung eines ADG – Gesetzes stehen federführend die Unionsparteien. Deren Forderungen das Gesetz auf die bürokratischen EU-Standards zu beschränken, belegen die gezielten Unterminierungen der längst überfälligen Richtlinien.
Diese Angriffe auf die Rechte diskriminierter Menschen zeigen auf, dass eine kontinuierliche Vertretung der politischen Belange von benachteiligten Menschen notwendig ist. Die Partei "Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative" tritt mit Nachdruck für eine schnelle Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien ein.
" Es kann jeden Treffen "