Die Nachricht.
Sparkassen für Bürgerinnen und Bürger
Der Bundesvorstand der WASG lehnt eine Privatisierung von Sparkassen ab. Sparkassen müssen in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag der Daseinsvorsorge. Sie können am besten eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen gewährleisten. Außerdem sind Sparkassen mit ihrem Auftrag zur Gemeinnützigkeit am Besten geeignet, kleinen und mittleren Betrieben zur Finanzierung ihrer Geschäftsabläufe zur Verfügung zu stehen.
Gegen diese Grundsätze darf in keiner Gliederung der zukünftigen Partei „Die Linke“ verstoßen werden, da sonst die Glaubwürdigkeit des Parteiprojektes im Ganzen beeinträchtigt wird. Der Bundesvorstand der WASG erwartet vor diesem Hintergrund von den Genossinnen und Genossen der Linkspartei.PDS im Berliner Senat, dass sie sich für den Erhalt der Berliner Sparkasse für die Bürgerinnen und Bürger einsetzt.
Hierzu gehört zu prüfen, ob die Berliner Sparkasse überhaupt verkauft werden muss. Die Bundesrepublik Deutschland ist zu Beginn 2004 im Rahmen der Beihilfeentscheidung mit der EU-Kommission verpflichtet worden sicherzustellen, dass das Land Berlin die Berliner Sparkasse bis Ende 2007 veräußert. Aus unserer Sicht ist es notwendig, diese vermeintliche „Verpflichtung” noch einmal einer genauen Prüfung zu unterziehen.
Sollte die Veräußerung unabwendbar sein, muss sichergestellt werden, dass die Sparkasse auch nach einer Veräußerung den Gemeinwohlaufgaben gerecht wird. Hierzu muss das Berliner Sparkassengesetz geändert werden.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
· Das Regionalprinzip der Sparkasse muss zwingend für das Land Berlin festgelegt werden.
· Die Sparkasse muss verpflichtet werden, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger das wohnortnahe Filialnetz zu erhalten und auszubauen.
· Die Sparkasse muss verpflichtet werden, für jede Bürgerin und jeden Bürger auf Verlangen ein Girokonto zu führen; “Girokonto für jederman/-frau”.
· Die Sparkasse muss verpflichtet werden, ihre Überschüsse für gemeinnützige Zwecke im Land Berlin zu verwenden. Zum Beispiel gehört hierzu die Beteiligung an der Finanzierung der Schuldnerberatung.
· Die Sparkasse muss verpflichtet werden, ihren Beschäftigten eine Beschäftigungs- und Standortgarantie zu geben.
· Berliner Sparkasse muss wieder als eine vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts hergestellt werden. Das jetzige Sparkassengesetz widerspricht sowohl dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) als auch dem deutschen Aktienrecht; siehe hierzu das Gutachten von Prof. Nagel.
Sollte es der Linkspartei.PDS bzw. der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus nicht möglich sein, sich gegenüber dem Koalitionspartner durchzusetzen, so muss politischer Druck organisiert werden. Der Bundesvorstand der WASG hält es dann für notwendig, dass in Berlin ein Bürgerbegehren mit dem Ziel der Novellierung des Sparkassengesetzes eingeleitet und dafür geworben wird.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies ein hochmobilisierungsfähiges Thema ist. So hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in nur wenigen Wochen 121.435 Unterschriften für den Aufruf “GUT.ES ERHALTEN! SPARKASSE DAS ORIGINAL!“ gesammelt und im August 2006 an Bundesfinanzminister Steinbrück übergeben.
(Beschluss des WASG-Bundesvorstandes vom 09.12.2006)