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27.04.2006 | 15:48 | Alter: 1 Jahre | Kategorie: Positionen, Politik

Von: Joachim Bischoff und Thomas Händel

"Revolution" im Tarifsystem ?

Warnstreiks der IG Metall

Der Tarifabschluss im Metallbereich hat die unterschiedlichsten Diskussionen ausgelöst. Während Teile der Arbeitgeber mit der von vielen Gewerkschaftern begrüßten Lohnzahl, dem Gesamtvolumen und der kurzen Laufzeit hadern wird von anderen der "Durchbruch" zu ergebnisabhängigen Einkommensbestandteilen als großer Erfolg gefeiert.

Der Vorsitzende des Unternehmerverbandes Anlagenbau Brucklacher spricht vom Versagen der Tarifkontrahenten. Die dreiprozentige Einkommenserhöhung sowie die erfolgsabhängige Einmalzahlung von 310 € sei für viele Unternehmen nicht tragbar. BDI-Chef Thumann hingegen verteidigt den Abschluss und verweist darauf, dass im Fall des Verzichtes auf die Einmalzahlung der Abschluss nur eine Tariferhöhung über die Laufzeit von dreizehn Monaten von 2,3 % darstelle. Zudem sei den Unternehmern eine  Ausweitung der Flexibilisierung zugestanden worden.
 
Auch in den Gewerkschaften gilt diese Frage als der heikelste Punkt des in Gänze aber unerwartet positiven Tarifergebnisses.

Zu den Details:

Ab Juni 2006 werden die Entgelte um 3 % mit einer Laufzeit von 10 Monaten bis Ende März 2007. Gerade hier hatten Gewerkschafter immer auf eine kurze Laufzeit gedrängt während die Arbeitgeberseite immer an möglichst langen Laufzeiten interessiert war. In dieser Verhandlungsrunde war sogar von 30 Monaten zu hören. Dies konnte verhindert werden.

Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen erfolgt durch Anbindung an die Entgelttabellen (BaWü) bzw. durch gesonderte Tabellen (NRW). Dieses Thema war jedoch lange strittig; die Arbeitgeber wollten keinerlei Erhöhung der Ausbildungsvergütung, um damit "zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen".

Insgesamt ist es mit dieser tabellenwirksamen Erhöhung von 3 % gelungen, einer deutlichen Erhöhung der Entgelte durchzusetzen. Wenngleich der Verteilungsspielraum wiederholt nicht ganz ausgeschöpft wurde, bedeutet die Vorwärtsstrategie, das Volumen des Abschlusses und die Elemente zur Erweiterung der soziall- und qualifizierungspolitischen Handlungsmöglichkeiten auf tarifvertraglicher Ebene einen deutlichen Erfolg, der ohne die hohe Beteiligung an den Warnstreiks ( rund 1Mio. davon alleine in Bayern 250.000) kaum möglich gewesen wäre.

-       Für viele Beschäftigte im Bereich der unteren Einkommensgruppen bedeutet  die "3" zusammen mit der Einmalzahlung deutlich mehr  wie eine "4".

-       Gescheitert ist Gesamtmetall mit dem Plan, die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe zu stornieren.Ein neuer Tarifvertrag über  altersvorsorgewirksame Leistungen wurde vereinbart, der die bisherigen 319.-  in einen Beitrag zur Altersicherung umwandelt;   allerdings konnte die Dynamisierung der Leistungen nicht durchgesetzt werden.

-       durchgesetzt wurde ferner ein Tarifvertrag Weiterbildung/Qualifizierung, nachdem Arbeitgeber und Betriebsrat zukünftig den Qualifizierungsbedarf im Unternehmen zu beraten haben. Mit den Beschäftigten ist nun einmal jährlich der individuelle Qualifizierungsbedarf zu klären und notwendige Bildungsmaßnahmen zu vereinbaren. Damit sind zugleich individuelle Ansprüche     geregelt. Der Tarifvertrag regelt für verschiedene Qualifizierungskonstellationen zugleich Fragen der Freistellung und der Kostenübernahme. Für Erhaltungs-, Anpassungs- und Umqualifizierung allein der Arbeitgeber zuständig ist. Für An- und Ungelernte, Ältere Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit Familienpflichten soll es spezielle Programme geben. Zwar war mehr  vorstellbar; dennoch werden mit diesem Tarifvertrag Bildungsmaßnahmen besser durchsetzbar und deren Qualitätssicherung  geregelt.

-       Für Baden-Württemberg wird der gekündigten Tarifvertrag zum Lohnrahmen II allerdings mit Zugeständnissen wieder abgeschlossen.  Für das zentrale Streitthema bleibt es beim Anspruch von pauschal 5 Minuten Erholpausen bei überwiegend manuellen Tätigkeiten mit kurzen Arbeitszyklen bzw. Prüfaufgaben mit hoher Konzentrationsanforderungen. Der Betriebsrat hat ein Reklamations- und Mitbestimmungsrecht bei der entsprechenden Zuordnung der entsprechenden Arbeitsaufgaben.

-       Für drei Monate enthalten die Beschäftigten einen Einmalbetrag, der für Vollzeitbeschäftigte 310 € beträgt. Für Auszubildende gibt es einen anteilig reduzierten Betrag je nach regionalen Durchschnitten. Dieser Einmalbetrag kann entsprechend der wirtschaftlichen Lage des Betriebes zeitlich innerhalb der Laufzeit des TV verschoben oder  bis auf Null reduziert oder bis auf das Doppelte erhöht werden.

Eine solche Veränderung des Einmalbetrags kann auf betrieblicher Ebene vereinbart werden. Das bedeutet: eine Zustimmung des Betriebsrats zu einer solchen Veränderung ist zwingend erforderlich, sie kann auch nicht durch eine Einigungsstelle ersetzt werden. Gibt es keine entsprechende Betriebsvereinbarung, wird der Einmalbetrag unverändert ausgezahlt.

Mit dieser Einmalzahlung erreichte der Abschluß eine neue Qualität; sie liegt in der Flexibilisierung der Einmalzahlung entsprechend der wirtschaftlichen Lage des Betriebes – die conditio sine qua non von Gesamtmetall, die darin den lange angepeilten Einstieg in
ein zweistufiges Tarifsystem realisiert sehen. Der Verbandsvorsitzende von Gesamtmetall Kannegießer. „Um eine solche Regelung bemühen wir uns nun seit vielen Jahren...und dies ist erreicht worden.“ Die Verbandsfunktionäre unterstreichen die Chancen:  Ziel müsse es sein, künftig diesen flexiblen Teil eines Tarifabschlusses auf 50 % des Gesamtwertes der Vereinbarung  zu erhöhen. Ein Abschluss ohne ein solches Instrument wäre ohne Arbeitskampf wohl nicht zu realisieren gewesen.

Der IG Metall Vorstand sieht die Gefahren "Deshalb war es für uns wichtig, es zumindest im Volumen sowie in der Systematik zu begrenzen." Angesichts der massiven Versuche der Arbeitgeber in diese Richtung wurde der "Schaden" durch den Tarifabschluß aber begrenzt - zumindest bisher.

Die IGMetall werde darauf achten, dass der Einmalbetrag von 310 € mehrheitlich deutlich überschritten werde. „Wenn sich hier die Arbeitgeber sperren, wird es keinen neuen Versuch einer Differenzierung geben.“ Aber dass dieses Zugeständnis in künftigen Verhandlungen wirklich zurückgeholt werden kann, ist nicht realistisch.

Wenn die Tendenz zur Verbetrieblichung der Tarifpolitik an dieser Stelle ein kleines Ventil erhalten haben soll um Druck aus dem Kessel zu nehmen, das aber künftig nicht weiter aufgebohrt werden darf, bedarf es einiger klarer Orientierungen der IGM.

Die Einbeziehung der IGM-Mitglieder, der betrieblichen Tarifkommissionen und der örtlichen IG Metall vor einer Entscheidung der Betriebsräte ist die unbedingte Voraussetzung, Widerstände gegen zu erwartende betriebliche Erpressungsversuche und beliebige Anpassungsbereitschaft mancher Betriebsräte zu mobilisieren und zu stärken. Dazu bedarf es ferner eines klaren Prüfkatasters, was unter besonders guter besser noch was unter besonders schlechter wirtschaftlicher Lage des Betriebes zu messen ist. Dass das nicht auf purem Glauben sondern nur mit der Offenlegung wirtschaftlicher Daten passieren kann, muss in der weiteren Auseinandesetzung deutlich gemacht werden."

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