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Die Nachricht.

27.08.2005 | 08:04 | Alter: 2 Jahre | Kategorie: Pressemitteilungen

Von: Günter Frech

Klaus Ernst spricht sich für mehr Kündigungsschutz aus

Dem "Marktgeplapper" setzt der Spitzenkandidat eine "Ethik der Vernunft" entgegen

BERLIN, 26. August - "Der Kündigungsschutz ist ein wichtiges soziales Gut, das die Beschäftigten vor Willkür schützt", so WASG-Vorstand Klaus Ernst, Spitzenkandidat auf der offenen Liste der Linkspartei (DIE LINKE) in Bayern. Wer immer wieder die Aufweichung oder gar Abschaffung des Kündigungsschutzes fordere, sei nicht im Hier und Jetzt zu Hause, sondern in einer Parallelwelt. Der Politiker hält es für aberwitzig, die Massenarbeitslosigkeit mit Kündigungserleichterungen bekämpfen zu wollen. "Alkoholismus wird doch auch nicht dadurch bekämpft, indem man Alkoholikern mehr Schnaps verabreicht."

Ernst erinnert an Artikel 14 des Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet. Sein
Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Diesen Passus sollten sich diejenigen hinter die Ohren schreiben, die ständig soziale Marktwirtschaft schreien, aber einen Unternehmerstaat meinen. "Unser Land ist aber ein sozialer Rechtsstaat, und auch das ist im Grundgesetz festgeschrieben", so der Politiker. Es sei an der Zeit, dem ewigen Marktgeplapper eine Ethik der Vernunft entgegenzusetzen.

Der Spitzenkandidat kündigt eine Initiative der künftigen linken Fraktion im
Bundestag an, das Betriebsverfassungsgesetz so zu modernisieren, dass es
Betriebsräten möglich ist, ordentlichen Kündigungen auch dann zu widersprechen, wenn die Auftragslage oder wirtschaftliche Gründe eine Kündigung nicht rechtfertigen. Ernst: "Es gibt viele Beispiele, die belegen, dass wegen hoher Renditevorgaben Personal abgebaut wird, und das halte ich für unmoralisch." Zudem spricht sich Ernst dafür aus, dass gekündigte Beschäftigte so lange im Betrieb bleiben, bis das Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen ist.

Mit seiner Initiative greift Ernst einen Vorschlag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf, die das Kündigungsschutzgesetz um folgendes Passus erweitern möchte: "Kein dringender betrieblicher Grund liegt vor, wenn die Kündigung vorrangig dem Zweck dient, die Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen zu reduzieren, ohne dass dies auf Grund der Auftragslage oder anderer dringender wirtschaftlicher Gründe erforderlich ist." Ernst: "Damit wird der Sozialstaatsgedanke und die Eigentumsverpflichtung zurechtgerückt. Das Maß aller Dinge muss der Mensch und nicht der Profit sein." +++ 2.401 Zeichen

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