Mit Mindestlohn Tariflöhne absichern
DGB-Kongress verabschiedet Antrag: gesetzlicher Mindestlohn unterste Grenze
BERLIN, 24.Mai - Ohne Debatte wurde auf dem in Berlin tagenden DGB-Kongress der Antrag "Niedriglohnsektor: Lösungen aus gewerkschaftlicher Sicht" verabschiedet. "Mit unserem Mindestlohnkonzept sagen wir dem Niedriglohnbereich den Kampf an. Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem es sich entscheidet, ob wir uns durchsetzen oder nicht", so DGB-Chef Michael Sommer als einziger Diskussionsredner. In dem Antrag heißt es: "Um Armutslöhne zu bekämpfen, sind tarifvertragliche Lösungen vorzuziehen und durch gesetzliche Maßnahmen abzusichern."
Weiter heißt es, das tarifliche Entgelt dürfe nicht unterhalb eines "vom Gesetzgeber fixierten notwendigen einheitlichen Mindestlohnes" liegen. Das Einstiegsentgelt für den Mindestlohn soll dem DGB zufolge bei 7,50 Euro pro Arbeitsstunde liegen. Zur Begründung wird angeführt, dass Lohndumping, Tariferosion und Hartz-Gesetze den Druck auf das Lohngefüge deutlich erhöht habe. "Das Ergebnis ist eine Spirale nach unten." Was unter anderem zur Folge habe, dass die Binnenkonjunktur durch Kaufzurückhaltung nicht in Schwung kommt, die Staatseinnahmen zurückgehen und öffentliche Leistungen zurückgefahren werden. (fre)