Die Nachricht.
WASG-Bundesvorstand: Wer öffentliche Sicherheit will, muss für inneren Frieden und soziale Gerechtigkeit sorgen
Die Diskussion um die so genannten „Kofferbomben“ in Nahverkehrszügen und die Festnahme mehrerer junger Libanesen gehen an den Ursachen für den Terrorismus vorbei. Sie wird von etablierten Politikern allerdings als Argumentationshilfe für die zunehmende staatliche Überwachung der Bürgerinnen und Bürger genutzt und lenkt zusätzlich von der politisch betriebenen Auflösung der Grenzen zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und Bundeswehr ab. Dazu gehören auch die während der Fußball-WM bereits praktizierten Ausnahmeregelungen, die verallgemeinert und noch ausgebaut werden sollen.
Der Bundesvorstand der WASG wendet sich gegen jede weitere Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte des einzelnen Menschen. Mit ihr geraten tausende von Unschuldigen und vor allem Unwissenden in die Überwachungsraster der Behörden. Diese Einschränkung ist sozusagen die logistische Umsetzung des durch die Massenmedien angeheizten Generalverdachts gegen ganze Bevölkerungsgruppen.
Es ist verwerflich die Sorgen und Ängste der Bevölkerung anzuheizen, um entsprechende Einschnitte salonfähig zu machen. Wer öffentliche Sicherheit will, muss für inneren Frieden, gesellschaftlichen Ausgleich und soziale Gerechtigkeit sorgen, nicht für den Abbau von Freiheit und Selbstbestimmung.
Die Einführung einer sogenannten Anti-Terror-Datei, die Aufweichung der Datenschutzbestimmungen bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten in Verbindung mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und der massive Ausbau der Videoüberwachung sowie der Einsatz der Bundeswehr zur „Terrorabwehr“ auch im Innern sind aus Sicht der WASG völlig ungeeignete Mittel zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Unter dem Vorwand des Terrorschutzes werden BürgerInnenrechte massiv eingeschränkt. Eine Anti-Terror-Datei verhindert keine Verbrechen, sondern ermöglicht in der Vielzahl der eingespeicherten Daten den Blick auf die gläsernen BürgerInnen. Der in den letzten Tagen konstruierte „spontane Terrorist“ ist mit diesen Mitteln auch weiterhin nicht auffindbar. Ein verstärkter Ausbau der Videoüberwachung verhindert keine Verbrechen.
Im Namen des Terrorschutzes sollen Datenbanken von Polizei und Geheimdiensten vernetzt werden. Die Auflösung dieser Grenzen ist als weiterer Schritt hin zu einer Vermischung der entsprechenden Aufgabenbereiche zu bewerten und abzulehnen. Unsere Verfassung verbietet die organisatorische Zusammenlegung von Polizei und Geheimdiensten - aus historisch guten Gründen.
Bund und Länder hatten sich bereits im Dezember 2005 grundsätzlich auf die Einrichtung der zentralen Datensammlung geeinigt. Innenminister Schäuble hatte damals deutlich gemacht, dass damit ein möglichst umfassender Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in Bund und Ländern in die Wege geleitet werden soll. Die Innenministerkonferenz in der ersten Septemberwoche wird sich voraussichtlich dieses Themas wieder annehmen.