Die Nachricht.
Strafanzeige gegen Clement
WASG ruft gesellschaftliche Kräfte zu einer öffentlichen Kampagne gegen
Sozialspaltung auf
Fürth, 28. Oktober 2005 – Die Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die
Wahlalternative (WASG) hat gegen den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Grundgesetz (Art. 5 Abs. 2) und des Verdachts der Volkverhetzung sowie wegen
Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und anderer in Frage kommenden
Gesetzesverstöße eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin
erstattet. In der von dem Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes,
Sabine Lösing unterschriebenen Strafanzeige fordert die WASG den Rechtsstaat
auf, den strafrechtsrelevanten Handlungen des Bundesministers Einhalt zu
gebieten.
Hierzu erklärt der WASG – Bundesvorstand:
Der Versuch der Bundesregierung die Ursachen des völligen Scheiterns der
HARTZ IV-„Reform“ auf das angebliche „Sozial-Schmarotzertum“ der
Langzeitarbeitslosen und anderer Betroffener umzuleiten schürt eine tiefe,
demokratiegefährdende soziale Spaltung. Mit dem Jargon den „Schmarotzers“
und des „parasitären Verhaltens“ wird an die niedrigsten Instinkte
appelliert, um die „schweigende Mehrheit“ für einen schärferen Kurs gegen
die Schwächsten der Gesellschaft zu gewinnen. Das zeigt, dass bei der
verantwortlichen politischen Führung die Hemmschwelle der politischen Kultur
verfallen ist.
Wer wie Minister Clement unter den Beziehern der Grundsicherung des
Arbeitslosengeldes II rund 20 % „Abzocker“ und „Parasiten“ ausgemacht haben
will – eine Quote, die überhaupt nicht begründet werden kann –, die den
gesellschaftlichen Reichtum „verfrühstücken“, der hat den Boden der
demokratischen Verfassung verlassen. Wer mit dem Anspruch der bürgerlichen
Anständigkeit eine Rufmordkampagne gegen Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger
etc. betreibt, bedient sich rechtsextremistischer und faschistoider Muster
und Denkfiguren.
Damit wird versucht, von den eigentlichen Skandalen und eigenen Verfehlungen
abzulenken. Der erste Skandal war die Schönrechnung des Etatansatzes. Hätte
die Bundesregierung ihren eigenen Armutsbericht zur Kenntnis genommen,
wüsste sie, dass die Zahl der Hilfebedürftigen in ihrer Regierungszeit
angestiegen ist. Auch deshalb steigen die Ausgaben für die
Existenzsicherung.
Die wirklichen Skandale sind die beträchtlichen Steuerhinterziehungen, der
massenhafte Betrug bei der Mehrwertsteuer, die faktische Steuerfreiheit von
Vermögen, die vielfältigen Formen des Subventionsbetruges von Seiten der
Unternehmen. Dennoch wird immer wieder eine Missbrauchskampagne aufgelegt,
um weiteren Abbau bei dem Sozialstaat zu legitimieren.
Dem muss auf allen Ebenen der Gesellschaft entgegengewirkt werden. Der
Bundesvorstand der WASG hat gegen den Bundesminister Clement eine
Strafanzeige erstattet. Eine solche unverschämte Verantwortungslosigkeit
muss der Rechtsstaat ahnden. Erklärungen und Strafanzeigen reichen aber
nicht aus. Dem Versuch der Sozialspaltung muss auf allen Ebenen öffentlich
widersprochen werden. Daher rufen wir die gesellschaftlichen Kräfte, die
Sozialverbände, Gewerkschaften, Arbeitsloseninitiativen und
Bürgerrechtsinitiativen auf, in den nächsten Wochen gemeinsam Aktionen
durchzuführen und einen massiven Widerstand dagegen zu organisieren.
In diesem Bereich fordern wir:
1. Die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes muss rückgängig
gemacht werden. Richtschnur ist die Dauer der Beitragszahlung.
2. Nach den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
liegen die Regelsätze des ALG II (331,- Ost / 345,- West) rund 20% unter der
Armutsschwelle. Die Armutsschwelle für eine alleinstehende Person liegt bei
940,- Euro/Monat. Ein Regelsatz von 500,- Euro plus angemessene
Unterhaltskosten ist daher vertretbar. Der Regelsatz Ost ist auf das
Westniveau anzuheben. Die Lebenshaltungskosten haben sich längst
angeglichen.
3. Auch die Anrechung von Vermögen und Hausbesitz ist neu zu fassen, um
zusätzliche individuelle Zukunftsvorsorge zu ermöglichen.
4. Zusätzlich zu den im laufenden Jahr auszuzahlenden 26 Mrd. € wären bei
diesen Veränderungen 10-15 Mrd. Euro aufzubringen. Bei entsprechendem Willen
sind diese Einnahmen durch effektive Besteuerung und Einhaltung der
bestehenden Steuergesetze aufzubringen.
5. Die Kontroll- und Überprüfungsmaschinerie ist sofort abzustellen.
Selbstverständlich sollen die Leistungen an eine Bedürftigkeitsprüfung
gekoppelt sein. Aber für die Ausweitung des Kontrollapparates gibt es
keinerlei Berechtigung. Die vom Arbeitsministerium veranlassten
Kontrollanrufe bei ALG II sind ein politischer Skandal. Allen Angerufenen
steht ein Auskunftsverweigerungsrecht zu.
Der Bundesvorstand