Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit
Eine andere Politik ist möglich!

Bedarfsorientierte Grundsicherung - Teil eines alternativen Gesamtkonzeptes

Von Michael Schlecht

Mit der Agenda-Politik hat Rot-Grün eine massiv unsoziale Politik eingeleitet. Beschäftigte, die jahrzehntelang in die Arbeitslosenversicherung einzahlten, haben nur noch einen maximal 12- bzw. 18monatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und es ist schwieriger geworden überhaupt einen Anspruch zu erwerben. Im Ergebnis werden Arbeitslose schneller in das Arbeitslosengeld II abgeschoben.

Und dann sind die Menschen einer menschenunwürdigen Behandlung ausgesetzt - vor allem die unwürdige Ausschnüffelei privater Lebensverhältnisse und der repressive Druck praktisch jede angebotene Arbeit annehmen zu müssen. Die Zumutbarkeitsgelungen wurden unter das Existenzsicherungsniveau heruntergefahren. Die Regelleistung und das Geld für die Unterkunft reichen hinten und vorne nicht.

Es gilt nach wie vor: Hartz IV muss weg!

Wir brauchen die Wiederherstellung des Arbeitslosengeldes als Versicherungsleistung und darüber hinaus eine bedarfsorientierte, menschenwürdige Grundsicherung. Bei dieser solidarischen Hilfeleistung dürfen wir aber nicht stehen bleiben, oder gar daraus noch eine Tugend machen. Entscheidend für gewerkschaftliche und linke Politik ist, dass Arbeitslosigkeit bekämpft wird, dass wir für eine Neuorganisierung unserer Gesellschaft kämpfen. Dabei geht es darum den Lebensinteressen der Beschäftigten, der Kinder, der Rentnerinnen und Rentner und dem möglichst immer kleiner werden Kreis von Erwerbslosen Rechnung zu tragen. Es geht um eine Politik für das ganze Haus!

Eine besondere Reformnotwendigkeit besteht beim Arbeitslosengeld II. Wir brauchen eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung. Dazu gehört zuallererst die Anhebung der Grundleistung auf 420 Euro im Monat zuzüglich der jeweiligen Leistung für das Wohnen. Das Arbeitslosengeld II muss als Individualanspruch geleistet werden - allein damit entfällt schon die Ausschnüffelei der Bedarfsgemeinschaften.

Die Leistungen sind am Bedarf orientiert. Voraussetzung für einen Anspruch ist kein oder ein ungenügendes Einkommen. Außerdem darf das vorhandene Vermögen einen zu definieren Schwellenwert nicht übersteigen. Selbstgenutzte Immobilien werden dabei nicht einbezogen. Vermögen für die Altersvorsorge wird gesondert bewertet.

Die Leistungen müssen repressionsfrei gewährt werden. Es muss wieder einen hinreichenden Schutz durch entsprechende Zumutbarkeitsregelungen geben:

  1. Die berufliche Qualifikation muss geschützt werden. Eine Tätigkeit, die deutlich von der erworbenen Qualifikation abweicht ist unzumutbar.
  2. Das Einkommen darf nicht unterhalb der einschlägigen Tarifverträge liegen. Sind diese nicht vorhanden, so muss der ortsübliche Lohn gezahlt werden. In jedem Falle muss das Einkommen die Existenz absichern.
  3. Die Anforderungen an die Mobilität müssen begrenzt sein.
  4. Eine Tätigkeit, die gegen die politische und religiöse Gewissensfreiheit verstößt, ist unzumutbar.

Mit derartigen Zumutbarkeitsregelungen gäbe es einen Schutz davor, jede Arbeit aufnehmen zu müssen.

Die Fortsetzung dieses Textes finden Sie hier als PDF-Dokument.


Materialien zum Thema "Grundeinkommen"

20060716_bag_grundeinkommen_konzept.pdf

Konzept für ein Bedingungsloses Grundeinkommen

20060717_bag_grundeinkommen_brief.pdf

Offener Brief an die gemeinsame Programmgruppe von Linkspartei.PDS und WASG

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