Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit
Eine andere Politik ist möglich!

Für eine demokratische Zuwanderungs- und Integrationspolitik

 Murat Çakir

Ein Beitrag zur Positionierung der Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG)

 

 

 

 

EINLEITUNG

Zu Recht stellt das Grundsatzprogramm der Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG) fest, dass »Menschen unterschiedlichster ethnischer und geographi-scher Herkunft seit langem fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind«. In der Tat; seit Jahr-zehnten findet ein unumkehrbar gewordener Zuwanderungsprozess mit all seinen Erschei-nungsformen und Folgen statt. Ausgestattet mit wenigen, unterschiedlichen Rechten und weit-gehend von den politischen Entscheidungsmechanismen ausgeschlossen, bilden Zuwanderer-gruppen Parallelwelten in der Bundesrepublik. Grundrechte gelten für sie nicht im gleichen Umfang wie für Deutsche, das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist ihnen verwehrt und der Datenschutz ist aufgrund der ausländerrechtlichen Bestimmungen und des Ausländerzent-ralregistergesetzes de facto aufgehoben.

Diese rechtliche, soziale und politische Ausgrenzung der Zuwanderergruppen und die zunehmende Verschlechterung ihrer ökonomischen Basis entwickelt sich zu einer ernsthaften Risikoquelle für die Zukunft unserer Gesellschaft. Vielerorts entsteht eine, in benachteiligte Stadtgebiete gedrängte neue Unterschicht mit geringem Einkommen, geringen Aufstiegschan-cen, aber hohem Arbeitslosigkeits- und Kriminalitätsrisiko. Die damit zusammenhängenden geringen Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche sowie die gleichzeitige konzent-rierte Nachbarschaft zu benachteiligten einheimischen Bevölkerungsgruppen mit ähnlicher Struktur erhöhen das Konfliktpotential. Das Verständnis der verantwortlichen Politik, die Zuwanderung als Problem der »Begrenzung«, somit die auftretenden Konflikte als ordnungs-politische Problemstellungen zu verstehen, hat dazu geführt, dass seit über 30 Jahren eine als uferlos verstandene Gefahrenabwehrpolitik das Regierungshandeln bestimmt hat. Als Folge dessen versuchten die Bundesregierungen mit einer als Abwehrrecht konzipierten Ausländer-gesetzgebung die Zuwanderung zu regeln und scheiterten dabei kläglich.

Dieses Scheitern und die bewusste Ausgrenzung haben aber gleichzeitig die Folge, dass unsere Demokratie in Gefahr gerät. Die mit Panikmache, Bedrohungsszenarien und Horrorvi-sionen polemisierten politischen Debatten um die Zuwanderungs- und Integrationsproblema-tik, sowie die Verantwortlichmachung der Zuwanderergruppen für die Folgen der verfehlten Wirtschafts- und Sozialpolitiken provozieren fremdenfeindliche Ängste und tragen zur weite-ren Spaltung unserer Gesellschaft bei. Ein Paradebeispiel für das Schüren fremdenfeindlicher Ängste ist die immer wieder polarisierend geführte Diskussion über den Islam in der Bundes-republik, die das eigentliche Problem an der Anwesenheit der »Ausländer« und deren »kultur- bzw. religionsspezifischen Defiziten« festmacht. Diese Sichtweise, die Charakterisierung der Zuwanderergruppen als »Bedrohungspotential« und die Hervorhebung von »Kulturunter-schieden« vernebelt die institutionellen und gesellschaftlichen Diskriminierungsfelder, ver-drängt die politischen Versäumnisse der letzten Jahrzehnte und dienen zur Ethnisierung der sozialen Frage. Nicht zuletzt bildet die Thematisierung von »Kulturunterschieden«, »Anders-artigkeit« oder »Anpassungsunfähigkeit« den legitimatorischen Überbau von rassistischen Argumentationen.

Es wäre politisch verantwortungslos zu behaupten, es gäbe keine Extremisten oder De-mokratiefeinde innerhalb der Zuwanderergruppen; oder die Tatsache zu verschweigen, dass islamistische, nationalistische oder neofaschistische Organisationen zunehmend junge Zu-wanderer in der Bundesrepublik für ihre politischen Ziele rekrutieren. Eine demokratische Gesellschaft hat sich kritisch mit dem Frauenbild einer männerdominierten Zuwandererge-meinschaft auseinander zu setzen. Die Religionsfreiheit ist nicht mit der fundamentalistischen Indoktrination zu verwechseln. Doch dafür ist weder die Verschärfung geltender Gesetze, noch die Polarisierung der Debatte dienlich.

 

Paradigmenwechsel notwendig

Die Behandlung der Zugewanderten als Problemgruppen hat in den jeweiligen Diskus-sionen um ausländer-, asyl- und sozialpolitischen Konzepte immer eine wesentliche Rolle gespielt und als Argumentationshilfe für benachteiligende Gesetzgebungen gedient. Weil e-ben die Anwesenheit der Zuwanderergruppen das »Problem« ausmachte und sie zuallererst ihre »Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit« zu beweisen hatten, wurden Forderun-gen nach Gleichberechtigung und politischer Partizipation noch im Keime erstickt.

Auch in der aktuellen »Visa – Affäre« zieht sich derselbe rote Faden durch. Obwohl die Statistiken der Kriminalitätsentwicklung, des Menschenhandels und der sog. »illegalen Aus-länderbeschäftigung« eine andere Sprache sprechen, wird von den politischen Eliten und dem medialen Mainstream bewusst das Mär von »Hunderttausenden ausländischen Schwarzarbei-tern und Prostituierten« erzählt. Die Skandalisierung wiederum, wird benutzt, um Forderun-gen nach »strengeren Einreisebestimmungen und Einwanderungsstopp« zu unterfüttern. Dass in die Bundesrepublik eine unumkehrbare Zuwanderung stattgefunden hat, wird inzwischen auch von der Bundesregierung anerkannt. Informierte wissen, dass die Zuwanderung auch in der Zukunft weiter stattfinden wird. Solange die Artikel 3, 16a und 116 GG sowie das EU-Recht weiterhin Geltung finden, wird die Familienzusammenführung, die Freizügigkeit der EU-BürgerInnen, die Einreise der Asylsuchenden und Flüchtlingen nicht weiter eingeschränkt werden können. Daher sind rechtspopulistische Forderungen nach Einwanderungsstopp oder –begrenzung weder realistische Lösungsansätze, noch stehen sie in der alleinigen Entschei-dungsbefugnis der Bundesregierungen. Tatsache ist, dass unser Land auch künftig Integrati-onsleistungen zu erbringen hat.

 

KERNPUNKTE UNSERER ZUWANDERUNGS- UND INTEGRATIONSPOLITIK

Die Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG) muss sich dafür einsetzen, dass die Zuwanderung und die Integration jedweder Zuwanderer als eine po-litische Gestaltungsaufgabe verstanden wird. Als die neue alternative politische Kraft muss die WASG der diskriminierenden und ausgrenzenden Ausländer- und Asylpolitik eine klare Absage erteilen und ein grundlegendes Umdenken im politischen Handeln anstoßen. Zu ei-nem grundlegenden politischen Umdenken gehört es auch, nicht zuzulassen, dass unsere De-mokratie auf Abschottung und Ungleichbehandlung basierende gesetzliche Regelungen für das gesellschaftspolitische Handeln gelten lässt. Die angemessene Reaktion auf die derzeitige Zuwanderungssituation in unserem Land ist, neben dem Kampf um die Neugestaltung und Ausbau der Sozialstaatlichkeit, die Gestaltung einer demokratischen Zuwanderungs- und In-tegrationspolitik.

 

Zuwanderungspolitik und Flüchtlingsschutz

Die WASG erkennt den deutlichen Unterschied zwischen der Zuwanderungspolitik und dem Flüchtlingsschutz. Die Zuwanderungsdebatte kann sich legitimer Weise an den jeweili-gen Bedürfnissen der Aufnahmegesellschaft orientieren. Der Kern einer verantwortlichen Asyl- und Flüchtlingspolitik ist jedoch die Schutzgewährung für Verfolgte. Dieser vom Völkerrecht gebotene Schutz darf nicht eingeschränkt werden. Gerade weil die Bundesrepu-blik bei der Entwicklung der gemeinsamen europäischen Politiken eine herausragende Stel-lung in der EU hat, muss die deutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik eine Vorreiterrolle in Eu-ropa spielen.

Das Kernziel im Flüchtlingsschutz ist daher die Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl und die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Men-schenrechtskonvention. Das bedeutet im Einzelnen; die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, die Aufhebung des Vorbehaltes bei der Ratifizierung der UN – Kinderrechtskonvention und der Drittstaatenregelung, die Berücksichtigung der flucht-typischen Beweisnot und die Abschaffung der unmenschlichen Abschiebungshaft sowie des sog. Flughafenverfahrens. Verbesserter Schutz für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, minderjährige Flüchtlinge, Folteropfer und Traumatisierte sowie die behördliche Ver-pflichtung zur Berücksichtigung humanitärer Abschiebungshindernisse gehören zu den Hauptaufgaben der deutschen und europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Es steht außer Frage, dass aufgrund verschiedener Grundrechte und des EU – Rechts sowie der EU – Erweiterung auch in der Zukunft Zuwanderungsbewegungen stattfinden wer-den. Dieser Tatsache muss Rechnung getragen werden. Doch eine Reduzierung der Zuwande-rungspolitik allein auf die »Nützlichkeit« für die Aufnahmegesellschaft ohne die Berücksich-tigung der sozialen Interessen der Zuwanderergruppen ist inakzeptabel. Die Förderung der Akzeptanz für die Zuwanderung in der Mehrheitsgesellschaft der Bundesrepublik gehört zu den Kernaufgaben der Zuwanderungspolitik.

Das geltende Zuwanderungsgesetz ist für die Bewältigung der Herausforderungen nicht ausreichend. Bestehende Rechtssysteme für die Zuwanderung und den Aufenthalt müssen zu einem Zuwanderungs- und Integrationsgesetz, welches diesen Namen verdient, zusam-mengefasst werden. Dabei ist sicher zustellen, dass die Zuwanderung aufgrund der Artikel 6, 16 a und 116 GG sowie der internationalen Konventionen keinerlei Einschränkungen erfahren. Flüchtlingen sollte ebenfalls ein Recht auf Familienzusammenführung zustehen.

Das Zuwanderungs- und Integrationsgesetz sollte die Möglichkeit des Aufenthaltes bzw. des Zuzugs aus politischen oder humanitären Gründen beinhalten. Auch in diesem Zusammenhang ist eine umfassende Beratung, Aufklärung und Information über die rechtlichen Möglichkeiten der Zuwanderung in die Bundesrepublik durch qualifizierte Beratungsstellen – auch im Ausland – unter Einbeziehung von Selbstorganisationen der Zu-wanderer und gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Es muss möglich sein, Zuwanderungs-verfahren in der Bundesrepublik betreiben zu können. Das Inlandsverfahren sollte zu »Lega-lisierung« von Einzelpersonen oder größeren Gruppen dienlich sein.

Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes muss ein Niederlassungs-recht geregelt werden. Die derzeitige Praxis der beständigen Verlängerung von prekären Aufenthaltstiteln belässt die Zuwanderer jahrelang in andauernder Unsicherheit und Perspek-tivlosigkeit. Dadurch wird nicht nur die Integration verhindert, sondern insbesondere Flücht-linge in die Illegalität verdrängt. Die damit zusammenhängenden Folgen der Verelendung, des Bildungsmangels, der medizinischen Versorgung und Kriminalität zur Beschaffung des Le-bensunterhalts widersprechen auch den wirtschaftlichen und sozialen Interessen unserer Ge-sellschaft.

Daher müssen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, die den Zuwanderergruppen und deren Nachkommen Rechtssicherheit geben und damit eine Lebensplanung möglich machen. Ausweisungsandrohungen und Aufenthaltserlaubnisvorbehalte sind Relikte der Ver-gangenheit. Unbefristetes und vom Bleibegrund unabhängiges Niederlassungsrecht nach einer angemessenen Aufenthaltsdauer schafft Perspektiven für eine vernünftige Lebensplanung.

 

Integration

Nötig sind ernsthafte Bemühungen für die Integration der Zuwanderer und deren Nach-kommen. Die soziale Integration jedweder Zuwanderer und Flüchtlinge ist als gesetzli-che Aufgabe zu definieren und als solche umzusetzen. Insbesondere im Bildungs- und Ausbildungssystem, sowie in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Soziales ist eine Integrati-onsoffensive von Nöten. Allein die Nachfolgekosten der Nichtintegration machen eine solche staatliche Offensive notwendig. Die gezielte Förderung aller benachteiligten Bevölke-rungsgruppen sowie der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt ist zu gewährleis-ten. Die Sozialstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für eine Erfolg versprechende Integ-ration.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Integration ist die rechtliche Gleichbe-handlung. Eine Vielzahl geltender rechtlicher Vorschriften auch außerhalb des Ausländer-rechts begründen die gewollte Ungleichbehandlung der Zuwanderergruppen. Beispiele dafür finden sich im Ausländerzentralregistergesetz, in der Arbeitserlaubnisverordnung, im Arbeits-förderungsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundeskindergeldgesetz, Pflegeversiche-rungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Psychotherapeutengesetz, im Vereins- und Sozial-recht. Die Benachteiligungen sind willkürlich. Dies und die gesellschaftlichen Realitäten be-dingen eine Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen unserer Demokratie. Dazu gehört neben der Gewährung von politischen Partizipationsrechten – also dem Wahlrecht -, auch die Aufhebung von institutionellen Diskriminierungen im geltenden Recht und die uneingeschränkte Geltung der Grundrechte für alle Menschen in der Bundesrepublik. Notwendig ist dafür ein Nichtdiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetz zur Beseiti-gung von Diskriminierungen im Privatleben, Arbeitsmarkt, in Behörden und Gerichten. Der Staat muss seiner Verpflichtung als Vorbild gerecht werden und um gesellschaftliche Diskri-minierungen glaubhaft zu bekämpfen, zu allererst die institutionellen Diskriminierungen auf-heben. Das vorliegende rot – grüne Antidiskriminierungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch reicht bei weitem nicht aus.

Die integrationspolitischen Herausforderungen machen die Einrichtung neuer Institu-tionen, die der Bedeutung der staatlichen Gestaltungsaufgabe in Sachen Zuwanderung und Integration entsprechen, notwendig. Das reicht von kommunalen Büros und Beratungsstel-len bis hin zu einem Bundesamt, welches konzeptionelle Aufgaben aktiv gestalten und mit Querschnittskompetenz ministerienübergreifende Koordinationsaufgaben über-nehmen sollte. Dies alles ist in dem Bundeshaushalt zu berücksichtigen. Denn die Integrati-on, zu der es keine demokratische Alternative existiert, wird zum Nulltarif nicht zu bewerk-stelligen sein.

Ohne die Erlernung der deutschen Sprache ist jede Integrationsbemühung zum Schei-tern verurteilt. Daher sollen alle Zuwanderer ein Grundangebot zum Erlernen der deut-schen Sprache erhalten. Nicht durch Bestrafung, also durch Kürzung von Sozialleistungen oder Aufenthaltserlaubnisvorbehalten, sondern durch Anreize soll die die Notwendigkeit und Bedeutung des Spracherwerbs unterstrichen werden. Die bereits vorhandene berufliche Qualifikation von Zuwanderer ist anzuerkennen. Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache und Integrationskurse können helfen, die Selbstisolation der Zuwanderergruppen zu überwinden.

Das Bildungs- und Ausbildungssystem muss für Zuwanderer und Flüchtlinge ge-öffnet werden. Spezielle Förderprogramme sollen innerhalb der Kindergärten und Regel-schulen die schulische Eingliederung ohne die Einrichtung von Sonderklassen ermöglichen. Die Bilingualität ist als Qualifizierung anzusehen und muss gefördert werden. Die not-wendigen Ressourcen sind bereitzustellen, um das Bildungs- und Ausbildungssystem integra-tionstauglich zu machen. Die flächendeckende interkulturelle Kompetenz des Bildungs- und Ausbildungssystem ist anzustreben.

Alle staatlichen oder staatlich geförderten Angebote der Beratung und Hilfe sowie des Leistungsbezuges, der Krankenversorgung oder der bürgerbezogenen Verwaltung müssen auch für Zuwandererversorgung geöffnet und qualifiziert werden. Die Regelver-sorgung ist durch spezielle Beratungsangebote zu ergänzen und deren interkulturelle Kompe-tenz zu fördern.

Die Lebenssituation von Flüchtlingen muss verbessert werden. Die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, die Reduzierung der Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz sind abzuschaffen. Ein erzwungener Bezug von Sozialleistungen steht den öffent-lichen Interessen entgegen. Deshalb muss auch den Flüchtlingen unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden.

Selbstorganisationen sind nicht nur wichtig für die Identitätsbildung und –findung der in der Bundesrepublik lebenden ethnischen Minderheiten, sondern sie leisten auch einen ent-scheidenden Beitrag zur Integration. Dennoch werden sie in der Förderpolitik der Kommunen, Länder und des Bundes kaum berücksichtigt. Die Einbeziehung der Selbstorganisationen der Zuwanderer in die Integrationsarbeit ist unabdingbar. Daher ist die verstärkte finanzielle Regelförderung und Teilnahme der Selbstorganisationen in den politischen Entschei-dungsprozessen anzustreben.

Die Hauptlast der Integrationsaufgaben werden von den Kommunen getragen. Aus die-sem Grund müssen die kommunalen Integrationsbemühungen vom Bund und den Län-dern gesondert gefördert werden. Durch eine aktive Stadtplanung und mehr interkulturelle Ansätze in der Stadtentwicklung muss dafür gesorgt werden, dass das tägliche Miteinander von Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft gezielt gefördert wird.

Die Kosten für die Erst – Integrationsmaßnahmen wie Deutschkurse und berufliche An-passungsqualifizierung sollte vom Bund übernommen werden. Die Länder sind insbesondere für die Integration in Schule und Kindergarten verantwortlich und haben die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die Kommunen müssen die notwendigen Infrastruktur-maßnahmen für das interkulturelle Zusammenleben anzubieten.

 

Die soziale Alternative: WASG

Auch wenn diese Kernpunkte kein Anspruch auf ein Patentrezept erheben, stellen sie jedoch eine gute Grundlage für eine Erfolg versprechende Zuwanderungs- und Integrations-gestaltung dar. Sicherlich wird die Umsetzung einer solchen Politik nicht dazu führen, dass alle Probleme auf Anhieb gelöst werden können. Mentalitätsprobleme, Identifikationskrisen und andere Konflikte werden nicht ausbleiben. Eine rosarote, friedvolle »Multikulti – Gesell-schaft«, einen bunten wilden Garten wird es nicht geben. Aber eine gerechte, solidarische und gleichberechtigte Gesellschaft könnte es werden. Dafür wollen wir politisch handeln.– in und mit der Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative.

Kassel, im April 2005

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